Börsengehandelte Fonds bergen ähnliche Risiken wie Aktien. Die Anlagerenditen können schwanken und sind der Marktvolatilität unterworfen. Der Wert der Anteile eines Anlegers kann bei deren Rücknahme oder Verkauf über oder unter den Anschaffungskosten liegen. ETFs können zu Anlageergebnissen führen, die vor Kosten in der Regel mit dem Preis und der Rendite eines bestimmten Index übereinstimmen. Es gibt keine Gewähr, dass die Preis- und Renditeentwicklung des Index ganz erreicht werden kann.
Anlagen in Anleihen unterliegen den Risiken, mit denen Schuldtitel generell verbunden sind, darunter Kredit-, Liquiditäts-, Zins- und Prolongationsrisiken sowie das Risiko einer vorzeitigen Tilgung. Die Anleihekurse bewegen sich entgegengesetzt zu den Zinssätzen. Folglich können generell steigende Zinssätze zu einem Rückgang des Anleihekurses führen. Der Wert von Wertpapieren mit variabler Verzinsung oder Zinsanpassung reagiert in der Regel weniger sensibel auf Zinsänderungen als der Wert von festverzinslichen Wertpapieren. Wertpapiere mit variabler Verzinsung oder Zinsanpassung können an Wert verlieren, wenn sich die Zinsen nicht wie erwartet entwickeln. Umgekehrt steigt der Wert von Wertpapieren mit variabler Verzinsung oder Zinsanpassung in der Regel nicht, wenn die Marktzinsen fallen. Als Kreditrisiko bezeichnet man das Risiko, dass ein Emittent seine Zins- und Tilgungszahlungen nicht leistet. Das Kreditrisiko ist bei Anlagen in Hochzinsanleihen, auch „Junk Bonds“ („Ramsch-Anleihen“) genannt, höher. Das Risiko einer vorzeitigen Tilgung ist das Risiko, dass der Emittent eines Wertpapiers die Kreditsumme schneller als ursprünglich erwartet zurückzahlt. Das Prolongationsrisiko ist das Risiko, dass der Emittent eines Wertpapiers die Kreditsumme langsamer als ursprünglich erwartet zurückzahlt. Der Wert von Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren kann bei ihrer Rücknahme oder Fälligkeit unter den Anschaffungskosten liegen.
Anlagen in hochverzinslichen Wertpapieren können komplex sein und eine Vielzahl an Risiken und Vorteilen bergen. Anleihen, die unter Investment Grade eingestuft sind, oder Anleihen vergleichbarer Bonität, die kein Rating haben, (auch Ramsch- oder Schrottanleihen genannt) gelten als spekulativ und bergen ein höheres Risiko, dass der Emittent nicht in der Lage sein wird, seine Rück- oder Zinszahlungen zu leisten. Aufgrund von emittentenspezifischen Entwicklungen, Zinssensitivität, negativen Wahrnehmungen des Markts für Ramschanleihen generell, geringerer Liquidität und anderen Faktoren können die Kursschwankungen bei diesen Wertpapieren höher sein.
Hochverzinsliche Wertpapiere mit niedrigerem Rating sind mit größeren Kursschwankungen und höheren Kreditrisiken verbunden als Rentenwerte mit höherem Rating.
Investments in Schwellenländern können weniger liquide sein und mit einem höheren Verlustrisiko einhergehen als Anlagen in Industrieländern. Das kann unter anderem auf folgende Faktoren zurückgeführt werden: unzureichende Regulierung, volatile Wertpapiermärkte, nachteilige Wechselkurse sowie soziale, politische, militärische, regulatorische, wirtschaftliche und umweltbezogene Entwicklungen oder Naturkatastrophen.
Wenn die Zinsen steigen, verlieren Anleihen in der Regel an Wert. Zinsschwankungen können sich auch auf die Rendite und Liquidität von Anleihen auswirken.
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Interessierte Anleger sollten sich über möglicherweise relevante rechtliche und steuerliche Regulierungen sowie über Bestimmungen zur Deviseneinfuhr in den Ländern informieren, deren Staatsbürger sie sind oder in denen sie ihren Wohn- oder Aufenthaltsort haben.
Die hier vertretenen Auffassungen und Meinungen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Empfehlung von Goldman Sachs Asset Management dar, bestimmte Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten. Die hier geäußerten Auffassungen und Meinungen gelten nur zum Datum dieser Publikation. Sie können sich ändern und sind nicht als Anlageberatung aufzufassen.
Die Einschätzungen, Meinungen und/oder Anlageentscheidungen einzelner Portfoliomanagement-Teams von Goldman Sachs Asset Management können unter bestimmten Umständen von den hier vertretenen Einschätzungen und Meinungen abweichen.
Die im vorliegenden Dokument wiedergegebenen Konjunktur- und Marktprognosen entsprechen einer Reihe von Annahmen und Einschätzungen zum Datum dieses Dokuments und können geändert werden, ohne dass hierüber eine Mitteilung erfolgt. Diese Prognosen berücksichtigen nicht die speziellen Anlageziele und Beschränkungen, die steuerliche und finanzielle Lage oder sonstige Erfordernisse eines bestimmten Kunden. Die tatsächlichen Daten sind Veränderungen unterworfen und hier möglicherweise nicht wiedergegeben. Diese Prognosen sind in hohem Maße mit Unsicherheit behaftet, was sich möglicherweise auf die tatsächliche Wertentwicklung auswirken wird. Deshalb sollten diese Prognosen auch lediglich als repräsentativ für ein breites Spektrum möglicher Ergebnisse angesehen werden. Diese Prognosen sind geschätzt und wurden auf der Grundlage von Annahmen aufgestellt. Sie können erheblich revidiert beziehungsweise grundlegend verändert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen in der Wirtschaft oder an den Märkten ändern. Goldman Sachs ist nicht verpflichtet, diese Prognosen zu aktualisieren oder diesbezügliche Änderungen zu veröffentlichen. Fallstudien und Beispiele dienen ausschließlich zur Veranschaulichung.
Vereinigte Staaten: In den Vereinigten Staaten erfolgt die Herausgabe und Genehmigung dieses Dokuments durch Goldman Sachs Asset Management, L.P., einem bei der US-Wertpapier- und Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission zugelassenen Anlageberater.
Großbritannien: In Großbritannien gilt dieses Dokument als Finanzwerbung. Es wurde von der Firma Goldman Sachs Asset Management International genehmigt, die in Großbritannien durch die Financial Conduct Authority zugelassen wurde und von dieser beaufsichtigt wird.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Diese Werbemitteilung wird von Goldman Sachs Asset Management B.V. unter anderem über ihre Filialen verbreitet („GSAM BV“). GSAM BV wird von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten, Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, Niederlande) als Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFM“) sowie als Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) zugelassen und reguliert. Mit seiner Zulassung als AIFM ist der Manager berechtigt, die Wertpapierdienstleistungen (i) der Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen für Finanzinstrumente, (ii) des Portfoliomanagements und (iii) der Anlageberatung zu erbringen. Mit seiner Zulassung als Manager von OGAW ist der Manager berechtigt, Wertpapierdienstleistungen (i) des Portfoliomanagements und (ii) der Anlageberatung zu erbringen.
Informationen über die Rechte von Anlegern und kollektive Rechtsschutzverfahren sind auf am.gs.com/policies-and-governance erhältlich. Es bestehen Risiken für das Kapital. Für alle Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit den Bedingungen dieser rechtlichen Hinweise entstehen, gilt niederländisches Recht.
Schweiz:Nur für professionelle Investoren – nicht zur Weitergabe an die Öffentlichkeit. Werbemitteilung. Das vorliegende Dokument wird Ihnen von der Goldman Sachs Asset Management Schweiz GmbH zur Verfügung gestellt. Etwaige vertragliche Beziehungen in der Zukunft werden mit verbundenen Unternehmen der Goldman Sachs Asset Management Schweiz GmbH eingegangen, die ihren Sitz außerhalb der Schweiz haben. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gesetzliche und aufsichtsrechtliche Regelungssysteme außerhalb der Schweiz möglicherweise nicht denselben Schutz im Hinblick auf den vertraulichen Umgang mit Kunden und denselben Datenschutz bieten wie das Schweizer Recht.
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Australien: Dieses Dokument wird von Goldman Sachs Asset Management Australia Pty Ltd ABN 41 006 099 681, AFSL 228948 („GSAMA“) verbreitet und ist nur für Wholesale-Kunden im Sinne von Paragraf 761G des Corporations Act 2001 (Cth) bestimmt. Dieses Dokument darf nicht an Privatkunden in Australien im Sinne des Corporations Act 2001 (Cth) oder an die Öffentlichkeit weitergegeben werden. Dieses Dokument darf ohne die vorherige Genehmigung durch GSAMA nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden. Sofern dieses Dokument Aussagen enthält, die in Australien gemäß dem Corporations Act 2001 (Cth) als Beratung zu Finanzprodukten angesehen werden könnten, ist diese Beratung nur für den beabsichtigten Empfänger dieses Dokuments bestimmt, bei dem es sich um einen Wholesale-Kunden im Sinne des Corporations Act 2001 (Cth) handelt. In diesem Dokument enthaltene Beratung wurde von einem der folgenden Unternehmen bereitgestellt. Sie sind von der Pflicht befreit, eine australische Finanzdienstleistungslizenz im Sinne des Corporations Act von Australien zu besitzen, und haben daher keine australischen Finanzdienstleistungslizenzen. Und sie unterliegen den in ihren Ländern geltenden Gesetzen, die sich von australischem Recht unterscheiden. Wenn diese Unternehmen durch die Verteilung dieses Dokuments in Australien Finanzdienstleistungen für jemanden erbringen, dann geschieht dies gemäß den ASIC Class Orders und dem ASIC Instrument, die unten genannt sind.
- Goldman Sachs Asset Management, LP (GSAMLP), Goldman Sachs & Co. LLC (GSCo), gemäß ASIC Class Order 03/1100; beaufsichtigt durch die US-Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission) nach US-amerikanischem Recht.
- Goldman Sachs Asset Management International (GSAMI), Goldman Sachs International (GSI), gemäß ASIC Class Order 03/1099; beaufsichtigt durch die britische Finanzaufsicht (Financial Conduct Authority); GSI wurde auch von der britischen Finanzdienstleistungsaufsicht (Prudential Regulation Authority) zugelassen und beide Unternehmen unterliegen britischem Recht.
- Goldman Sachs Asset Management (Singapore) Pte. Ltd. (GSAMS), gemäß ASIC Class Order 03/1102; beaufsichtigt durch die Währungsaufsicht von Singapur (Monetary Authority of Singapore) nach Singapurer Recht.
- Goldman Sachs Asset Management (Hong Kong) Limited (GSAMHK), gemäß ASIC Class Order 03/1103 und Goldman Sachs (Asia) LLC (GSALLC) gemäß ASIC Instrument 04/0250; beaufsichtigt durch die Hongkonger Wertpapier- und Terminmarktaufsicht (Securities and Futures Commission of Hong Kong) nach Hongkonger Recht.
In diesem Dokument wird Ihnen kein Angebot zum Erwerb von Anteilen an einem Fonds oder Finanzprodukt gemacht. Sollten die Anteile oder Finanzprodukte zukünftig verfügbar werden, kann das Angebot von GSAMA gemäß Abschnitt 911A(2)(b) des Corporations Act unterbreitet werden. GSAMA besitzt eine australische Finanzdienstleistungslizenz mit der Nummer 228948. Angebote werden nur dann gemacht, wenn keine Offenlegungspflicht gemäß Teil 6D.2 des Corporations Act besteht oder kein Produktinformationsblatt gemäß Teil 7.9 des Corporations Act bereitgestellt werden muss (je nachdem, was zutrifft).
NUR ZUR WEITERGABE AN FINANZINSTITUTE, INHABER VON FINANZDIENSTLEISTUNGSLIZENZEN UND DEREN BERATER. NICHT ZUR EINSICHTNAHME DURCH PRIVATKUNDEN ODER MITGLIEDER DER ÖFFENTLICHKEIT.
Kanada: Dieses Dokument wurde in Kanada von GSAM LP zur Verfügung gestellt. GSAM LP ist als Portfoliomanager im Sinne der Wertpapiergesetze aller kanadischen Provinzen, als Commodity-Trading-Manager im Sinne der Rohstoff-Futures-Gesetze von Ontario und als Derivateberater im Sinne der Derivategesetze von Quebec registriert. GSAM LP ist nicht für die Erbringung von Anlageberatungs- oder Portfoliomanagementdiensten in Bezug auf börsennotierte Future- oder Optionskontrakte in Manitoba registriert, und die Bereitstellung dieses Dokuments bedeutet nicht, dass GSAM LP in Manitoba derartige Anlageberatungs- oder Portfoliomanagementdienste anbietet.
Japan: Dieses Dokument wurde in Japan zur Verwendung durch professionelle Anleger im Sinne der Definition in Artikel 2 Paragraf (31) des Financial Instruments and Exchange Law („FIEL“) herausgegeben oder genehmigt. Jede Beschreibung von Investmentstrategien auf Organismen für gemeinsame Kapitalanlagen im Sinne von Artikel 2 Paragraf (2) Punkt 5 oder Punkt 6 des FIEL wurde nur für qualifizierte institutionelle Anleger gemäß der Definition in Artikel 10 der Cabinet Office Ordinance of Definitions nach Artikel 2 des FIEL genehmigt.