Nachhaltiges Wachstum vorantreiben
Ken Pontarelli, Greg Shell und Salome Makharadze diskutieren in einem Interview in Private Markets International welche Rolle die Private Markets bei Impact-Strategien spielen können. In diesem Artikel erläutern sie, wie zwei Nachhaltigkeitsthemen - die Klimawende und integratives Wachstum - überzeugende Renditen und echten Impact liefern können.
Allgemeine Hinweise
Dieses Dokument dient nur Informationszwecken in Bezug auf bestimmte Investmentprodukte, die Goldman Sachs & Co. LLC oder die mit Goldman Sachs & Co. LLC verbundenen Unternehmen in Zukunft eventuell anbieten. Es stellt weder ein direktes oder indirektes Angebot noch eine Platzierung von Anteilen oder Aktien gemäß der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFMD“) an einem Produkt von Goldman Sachs & Co. LLC oder Produkten seiner (jetzt bestehenden oder nachfolgend errichteten) verbundenen Unternehmen an Anleger in irgendeiner Gerichtsbarkeit dar, einschließlich Anleger mit Wohnsitz oder eingetragenem Geschäftssitz im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“). Ein solches Angebot wird nur im Einklang mit den in einem Private Placement Memorandum (das „Private Placement Memorandum“) für die betreffenden Produkte festgelegten Bedingungen gemacht. Die AIFMD schreibt vor, dass Angebote oder Platzierungen von Anteilen an einem AIF an Anleger mit Wohnsitz oder eingetragenem Geschäftssitz im EWR nur erfolgen dürfen, wenn bestimmte Registrierungs- und andere in der AIFMD festgelegte Formalitäten in den jeweiligen Mitgliedstaaten erfüllt sind. Es dürfen keine Angebote oder Platzierungen von Anteilen an einem AIF an Anleger mit Wohnsitz oder eingetragenem Geschäftssitz in einem Mitgliedstaat des EWR erfolgen, falls und solange diese Anforderungen nicht erfüllt sind, und diese Präsentation stellt kein derartiges Angebot und keine derartige Platzierung dar.
Anlagen in Private-Markets-Investmentprodukten sind nur für erfahrene Anleger geeignet, für diese Anlage nicht ihr gesamtes Anlageprogramm darstellt und die die Risiken, die mit diesem Produkt einhergehen, kennen und in Kauf nehmen. Private-Equity-Investments bergen von Natur aus ein erhebliches Risiko, das bis hin zum Totalverlust des angelegten Kapitals reichen kann.
Niemand ist ermächtigt worden, Informationen weiterzugeben, Zusicherungen oder Gewährleistungen zu geben oder Aussagen zu treffen, die nicht in einem Private Placement Memorandum für ein bestimmtes Produkt enthalten sind. Falls dies dennoch geschieht, sollten solche Informationen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Aussagen nicht als Grundlage für eine Entscheidung herangezogen werden.
Das Angebot von Anteilen an einem Produkt erfolgt unter der Annahme, dass dafür gemäß dem Securities Act von 1933 in seiner jeweils aktuellen Fassung keine Registrierungspflicht für das Angebot und den Kauf von Wertpapieren gilt, wenn es sich nicht um ein öffentliches Angebot handelt. Für Anteile an diesem Produkt besteht kein öffentlicher oder anderer Markt und wird sich auch nicht entwickeln. Diese Anteile können normalerweise nicht ohne Genehmigung des General Partners oder eines anderen Managers eines Produkts und die Erfüllung bestimmter anderer Bedingungen wie der Einhaltung von Bundes- und einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen übertragen werden. Kein Produkt wird als Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des U.S. Investment Company Act von 1940 (das „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften“) in der jeweils geltenden Fassung registriert und Anteile an einem Produkt können nur von qualifizierten Anlegern gekauft werden.
Der Inhalt dieses Überblicks ist nicht als Versprechen oder Zusicherung in Bezug auf vergangene, aktuelle oder zukünftige Positionen oder die Wertentwicklung eines Produkts von GS Merchant Banking oder eines hier genannten Investments aufzufassen. Insbesondere wird keine Gewähr oder Garantie gegeben, dass Schätzungen, Prognosen, Aussichten oder Renditen, die nur zur Veranschaulichung dienen, angemessen sind oder dass Gewinne realisiert werden. Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für zukünftige Ergebnisse und der Wert von Kapitalanlagen sowie die damit erzielten Erträge können sowohl fallen als auch steigen. Zukünftige Renditen sind nicht garantiert und es kann zu einem Totalverlust von Anlagekapital kommen.
Die Risiken einer Anlage in einem Produkt, das fremdfinanzierte Übernahmen, Umstrukturierungen und Private Equity-Anlagen umfasst, entstehen sowohl aus den mit der Anlage in fremdfinanzierte Übernahmen, Umstrukturierungen und Private Equity-Anlagen verbundenen Risiken als auch aus den Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit dieses Produkts, seine Anlageziele zu erreichen. Diese Risiken werden im Private Placement Memorandum des betreffenden Produkts ausführlicher beschrieben. Anleger sollten sich bewusst sein, dass das Anlagegeschäft mit fremdfinanzierten Übernahmen, Umstrukturierungen und Private Equity-Anlagen äußerst wettbewerbsintensiv ist. Die Ergebnisse der früheren von Goldman Sachs & Co. LLC oder GS Merchant Banking organisierten Anlagepartnerschaften wurden zu unterschiedlichen Zeiten und in verschiedenen Umgebungen erzielt und sind kein Hinweis auf die Ergebnisse, die ein aktuelles oder zukünftiges Anlageprodukt erzielen könnte. Ein Anlageprodukt kann eine begrenzte Anzahl an Investitionen tätigen. Eine Folge einer begrenzten Anzahl an Investitionen ist, dass die von den Anlegern dieser Produkte erzielten Gesamtrenditen durch die ungünstige Wertentwicklung einer kleinen Anzahl dieser Investitionen erheblich beeinträchtigt werden kann. Darüber hinaus hat ein Anlageprodukt möglicherweise keine festen Richtlinien zur Branchendiversifikation und Investitionen können in einigen wenigen Branchen konzentriert sein.
Die in dieser Zusammenfassung bereitgestellten Informationen sollten nicht als Empfehlung zum Kauf oder Verkauf bestimmter Wertpapiere angesehen und weder ganz noch teilweise als Grundlage einer Anlageentscheidung oder zur Bewertung einer Anlage oder für andere Zwecke herangezogen werden.
Interessierte Anleger sollten sich ausreichend über geltende rechtliche und steuerliche Vorschriften sowie über geltende Bestimmungen zur Deviseneinfuhr in den Ländern, deren Staatsbürger sie sind oder in denen sie ihren Wohn- oder Aufenthaltsort haben, beraten lassen, die für die Zeichnung, den Kauf, das Halten, den Tausch, die Rücknahme oder Veräußerung von Anlagen relevant sein können.
Im vorliegenden Dokument werden das generelle Marktgeschehen, Branchen- oder sektorale Trends oder andere breit angelegte wirtschaftliche, marktbezogene oder politische Rahmenbedingungen erörtert. Die diesbezüglichen Informationen sind nicht als Investmentresearch oder Anlageberatung aufzufassen. Im vorliegenden Dokument wiedergegebene Konjunktur- und Marktprognosen entsprechen unserer Einschätzung zum Datum dieses Dokuments und können geändert werden, ohne dass hierüber eine Mitteilung erfolgt. Die tatsächlichen Daten sind Veränderungen unterworfen und hier möglicherweise nicht wiedergegeben. Diese Prognosen sind in hohem Maße mit Unsicherheit behaftet, was sich möglicherweise auf die tatsächliche Wertentwicklung auswirken wird. Deshalb sollten diese Prognosen auch lediglich als repräsentativ für ein breites Spektrum möglicher Ergebnisse angesehen werden. Diese Prognosen sind geschätzt und wurden auf der Grundlage von Annahmen aufgestellt. Sie können erheblich revidiert beziehungsweise grundlegend verändert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen in der Wirtschaft oder an den Märkten ändern. Goldman Sachs ist nicht verpflichtet, diese Prognosen zu aktualisieren oder diesbezügliche Änderungen zu veröffentlichen. Die Prognosen sind kein verlässlicher Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung.
Goldman Sachs stellt keine Rechts-, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Beratung für an einem Produkt interessierte Anleger bereit und jedem interessierten Anleger wird dringend geraten, eine potenzielle Anlage in einem Produkt mit seinen Rechts-, Steuer- oder aufsichtsrechtlichen Beratern zu erörtern, um die Eignung und die Folgen solch einer Anlage unabhängig feststellen zu lassen.
Vertrieb im Europäischen Wirtschaftsraum
In Bezug auf jeden Mitgliedstaat des EWR (jeweils ein „Mitgliedstaat“), der die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Richtlinie 2011/61/EU, die „AIFMD“) umgesetzt hat (und für die keine Übergangsregelungen (mehr) gelten), darf diese Präsentation nur in einem Mitgliedstaat vertrieben und der Fonds dort nur angeboten oder platziert werden, soweit: (1) der Fonds in Einklang mit der AIFMD (in Sinne der nationalen Rechtsvorschriften/Regulierungen des jeweiligen Mitgliedstaats zu ihrer Umsetzung) in dem jeweiligen Mitgliedstaat an professionelle Anleger vermarktet werden darf; oder (2) diese Präsentation in diesem Mitgliedstaat anderweitig rechtmäßig vertrieben und der Fonds anderweitig rechtmäßig angeboten oder platziert werden darf (einschließlich auf Initiative des Anlegers).
In Bezug auf jeden Mitgliedstaat des EWR, der die AIFMD zum Datum des vorliegenden Prospekts noch nicht umgesetzt hat, darf diese Präsentation nur vertrieben und der Fonds dort nur angeboten oder platziert werden, soweit diese Präsentation in diesem Mitgliedstaat rechtmäßig vertrieben und der Fonds rechtmäßig angeboten oder platziert werden darf (einschließlich auf Initiative des Anlegers).
BESTIMMTE OFFENLEGUNGSANGELEGENHEITEN FÜR ALLE ANLEGER
Die hierin enthaltenen Informationen (darunter Geschäfts- und/oder Finanzinformationen) (zusammen die „vertraulichen Informationen“) sind nicht öffentlich, streng vertraulich und geschützt und können Betriebsgeheimnisse gemäß geltenden US-Bundes-, staatlichen und/oder Nicht-US-Gesetzen darstellen, deren Offenlegung nachteilige Auswirkungen oder eine Wettbewerbsschädigung für Goldman Sachs, die Fonds oder aktuelle und zukünftige Investments der Fonds verursachen könnte. Zu den vertraulichen Informationen gehören eine ausführliche Beschreibung der Investmentstrategie basierend auf eigenen Methoden und Techniken für Finanzanalysen und Bewertungen (zusammen die „geschützten Informationen“), die in den Geschäftsbereichen Infrastrukturinvestitionen und Private Equity von Goldman Sachs, darunter auch vom Team für Infrastrukturinvestitionen, verwendet werden. Diese vertraulichen Informationen wurden interessierten Anlegern unter der Voraussetzung offengelegt, dass diese interessierten Anleger versprechen, diese Informationen vertraulich zu behandeln. Die geschützten Informationen geben Goldman Sachs einen Vorteil gegenüber anderen, die diese geschützten Informationen nicht kennen oder verwenden, und für Goldman Sachs ergibt sich ein unabhängiger wirtschaftlicher Wert aus der Tatsache, dass die Methoden und Techniken von Goldman Sachs nicht allgemein bekannt sind. Goldman Sachs hat angemessene Anstrengungen unternommen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen (einschließlich der geschützten Informationen) zu bewahren und zu verhindern, dass diese Informationen für andere Personen als den von Goldman Sachs beabsichtigten verfügbar werden. Die Preisgabe dieser Informationen würde der Wettbewerbsposition von Goldman Sachs erheblichen Schaden zufügen. Die vertraulichen Informationen wurden von Goldman Sachs ausschließlich in Verbindung mit einem Angebot von Partnerschaftsbeteiligungen an interessierte Anleger, wie hierin beschrieben, erstellt und dürfen nicht für andere Zwecke offengelegt, vervielfältigt oder verwendet werden. Die vertraulichen Informationen können von der Veröffentlichungspflicht gemäß geltenden US-Bundes-, staatlichen und/oder entsprechenden Nicht-US-Gesetzen befreit sein und der General Partner kann versuchen, die Veröffentlichung von vertraulichen Informationen gemäß diesen Ausnahmeregelungen zu verhindern. Zum Schutz der Sensitivität bestimmter vertraulicher Informationen und in einigen Fällen auf Grundlage des Status eines Anlegers (einschließlich Anleger, die dem FOIA (US-Informationsfreiheitsgesetz) oder ähnlichen staatlichen oder lokalen Gesetzen, Regeln oder Regulierungen unterliegen), ist der General Partner berechtigt, Anlegern vertrauliche Informationen, bei denen es sich nach Ansicht des General Partners um geschützte Informationen handelt, deren Offenlegung nach Ansicht des General Partners nicht im besten Interesse der Partnerschaft liegt oder den Anlagen der Partnerschaft schaden könnte oder die die Partnerschaft gesetzlich oder laut einer vertraglichen Vereinbarung mit Dritten vertraulich behandeln muss, im Einzelfall vorzuenthalten. Alle von oder im Namen der Partnerschaft bereitgestellten Informationen müssen auf Anfrage des General Partner oder von Goldman Sachs unverzüglich an Goldman Sachs zurückgegeben werden. Nachdem ein interessierter Anleger eine Aufforderung erhält, eine öffentliche Bekanntgabe über die Partnerschaft gemäß weiteren unternehmensspezifischen Gesetzen, Regeln, Vorschriften oder internen Richtlinien, einschließlich des FOIA, oder ähnlichen Offenlegungspflichten zu machen, ist dieser Anleger verpflichtet, Goldman Sachs unverzüglich schriftlich über die Aufforderung zu informieren. Darüber hinaus stimmt jeder Anleger zu, auf eine solche Aufforderung hin keine geschützten Informationen freizugeben, ohne Goldman Sachs im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang mit einer Frist von mindestens 30 Tagen davon in Kenntnis zu setzen und angemessen mit Goldman Sachs zusammenzuarbeiten, um die Verpflichtung zu einer derartigen Freigabe anzufechten, zu beseitigen oder anderweitig zu mindern.
Asien ohne Japan: Es wird darauf hingewiesen, dass weder Goldman Sachs Asset Management (Hong Kong) Limited („GSAMHK“) noch Goldman Sachs Asset Management (Singapore) Pte. Ltd. (Gesellschaftsregisternummer: 201329851H) („GSAMS“) oder andere an der Geschäftstätigkeit von Goldman Sachs Asset Management beteiligte Unternehmen, die dieses Dokument und diese Informationen bereitstellen, Lizenzen, Genehmigungen oder Registrierungen in Asien (außer Japan) besitzen, sondern lediglich in folgenden Ländern und davon ausgehend tätig sind (vorbehaltlich einschlägiger Landesvorschriften): Hongkong, Singapur, Malaysia, Indien und China. Dieses Dokument wurde für die Verwendung in oder von Hongkong aus durch Goldman Sachs Asset Management (Hong Kong) Limited, für die Verwendung in oder von Singapur aus durch Goldman Sachs Asset Management (Singapore) Pte. Ltd. (Gesellschaftsregisternummer: 201329851H) und für die Verwendung in oder von Malaysia aus durch Goldman Sachs (Malaysia) Sdn Berhad (880767W) herausgegeben.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Bei diesem Dokument handelt es sich um Finanzwerbung, die von der Goldman Sachs Bank Europe SE („GSBE“), unter anderem über ihre zugelassenen Filialen, verbreitet wird. GSBE ist ein in Deutschland ansässiges Kreditinstitut und steht innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus, der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren amtliche Währung der Euro ist, eingeführt wurde, unter der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank und in anderer Hinsicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.
Australien: Dieses Dokument wird von Goldman Sachs Asset Management Australia Pty Ltd ABN 41 006 099 681, AFSL 228948 („GSAMA“) verbreitet und ist nur für Wholesale-Kunden im Sinne von Paragraf 761G des Corporations Act 2001 (Cth) bestimmt. Dieses Dokument darf nicht an Privatkunden in Australien im Sinne des Corporations Act 2001 (Cth) oder an die Öffentlichkeit weitergegeben werden. Dieses Dokument darf ohne die vorherige Genehmigung durch GSAMA nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden. Sofern dieses Dokument Aussagen enthält, die in Australien gemäß dem Corporations Act 2001 (Cth) als Beratung zu Finanzprodukten angesehen werden könnten, ist diese Beratung nur für den beabsichtigten Empfänger dieses Dokuments bestimmt, bei dem es sich um einen Wholesale-Kunden im Sinne des Corporations Act 2001 (Cth) handelt. In diesem Dokument enthaltene Beratung wurde von einem der folgenden Unternehmen bereitgestellt. Sie sind von der Pflicht befreit, eine australische Finanzdienstleistungslizenz im Sinne des Corporations Act von Australien zu besitzen, und haben daher keine australischen Finanzdienstleistungslizenzen. Und sie unterliegen den in ihren Ländern geltenden Gesetzen, die sich von australischem Recht unterscheiden. Wenn diese Unternehmen durch die Verteilung dieses Dokuments in Australien Finanzdienstleistungen für jemanden erbringen, dann geschieht dies gemäß den ASIC Class Orders und dem ASIC Instrument, die unten genannt sind.
• Goldman Sachs Asset Management, LP (GSAMLP), Goldman Sachs & Co. LLC (GSCo), gemäß ASIC Class Order 03/1100; beaufsichtigt durch die US-Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission) nach US-amerikanischem Recht.
• Goldman Sachs Asset Management International (GSAMI), Goldman Sachs International (GSI), gemäß ASIC Class Order 03/1099; beaufsichtigt durch die britische Finanzaufsicht (Financial Conduct Authority); GSI wurde auch von der britischen Finanzdienstleistungsaufsicht (Prudential Regulation Authority) zugelassen und beide Unternehmen unterliegen britischem Recht.
• Goldman Sachs Asset Management (Singapore) Pte. Ltd. (GSAMS), gemäß ASIC Class Order 03/1102; beaufsichtigt durch die Währungsaufsicht von Singapur (Monetary Authority of Singapore) nach Singapurer Recht.
• Goldman Sachs Asset Management (Hong Kong) Limited (GSAMHK), gemäß ASIC Class Order 03/1103 und Goldman Sachs (Asia) LLC (GSALLC) gemäß ASIC Instrument 04/0250; beaufsichtigt durch die Hongkonger Wertpapier- und Terminmarktaufsicht (Securities and Futures Commission of Hong Kong) nach Hongkonger Recht
In diesem Dokument wird Ihnen kein Angebot zum Erwerb von Anteilen an einem Fonds oder Finanzprodukt gemacht. Sollten die Anteile oder Finanzprodukte zukünftig verfügbar werden, kann das Angebot von GSAMA gemäß Abschnitt 911A(2)(b) des Corporations Act unterbreitet werden. GSAMA besitzt eine australische Finanzdienstleistungslizenz mit der Nummer 228948. Angebote werden nur dann gemacht, wenn keine Offenlegungspflicht gemäß Teil 6D.2 des Corporations Act besteht oder kein Produktinformationsblatt gemäß Teil 7.9 des Corporations Act bereitgestellt werden muss (je nachdem, was zutrifft).
Kanada: Dieses Dokument wurde in Kanada von GSAM LP zur Verfügung gestellt. GSAM LP ist als Portfoliomanager im Sinne der Wertpapiergesetze aller kanadischer Provinzen, als Commodity-Trading-Manager im Sinne der Rohstoff-Futures-Gesetze von Ontario und als Derivateberater im Sinne der Derivategesetze von Quebec registriert. GSAM LP ist nicht für die Erbringung von Anlageberatungs- oder Portfoliomanagementdiensten in Bezug auf börsennotierte Future- oder Optionskontrakte in Manitoba registriert und die Bereitstellung dieses Dokuments bedeutet nicht, dass GSAM LP in Manitoba derartige Anlageberatungs- oder Portfoliomanagementdienste anbietet.
Ägypten: Die in diesen Dokumenten erörterten Wertpapiere werden in Ägypten nicht angeboten oder öffentlich verkauft und sie sind und werden nicht bei der Egyptian National Financial Supervisory Authority registriert und dürfen in Ägypten nicht der Öffentlichkeit angeboten oder an die Öffentlichkeit verkauft werden. In Ägypten oder von Ägypten aus dürfen diese Wertpapiere nicht angeboten, verkauft oder ausgehändigt werden und es darf kein diesbezüglicher Prospekt verbreitet werden, es sei denn, dies geschieht im Einklang mit geltenden ägyptischen Gesetzen und regulatorischen Vorschriften.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Diese Werbemitteilung wird von Goldman Sachs Asset Management B.V. unter anderem über ihre Filialen verbreitet („GSAM BV“). GSAM BV wird von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten, Vijzelgracht 50, 1017 HS Amsterdam, Niederlande) als Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFM“) sowie als Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) zugelassen und reguliert. Mit seiner Zulassung als AIFM ist der Manager berechtigt, die Wertpapierdienstleistungen (i) der Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen für Finanzinstrumente, (ii) des Portfoliomanagements und (iii) der Anlageberatung zu erbringen. Mit seiner Zulassung als Manager von OGAW ist der Manager berechtigt, Wertpapierdienstleistungen (ii) des Portfoliomanagements und (ii) der Anlageberatung zu erbringen. Informationen über die Rechte von Anlegern und kollektive Rechtsschutzverfahren sind auf www.gsam.com/responsible-investing (Abschnitt „Richtlinien und Governance“) erhältlich. Es bestehen Risiken für das Kapital. Für alle Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit den Bedingungen dieser rechtlichen Hinweise entstehen, gilt niederländisches Recht. In Dänemark und Schweden handelt es sich bei diesem Dokument um Finanzwerbung, die von der Goldman Sachs Bank Europe SE („GSBE“), unter anderem über ihre zugelassenen Filialen, verbreitet wird. GSBE ist ein in Deutschland ansässiges Kreditinstitut und steht innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus, der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren amtliche Währung der Euro ist, eingeführt wurde, unter der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank und in anderer Hinsicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.
Japan: Dieses Dokument wurde in Japan zur Verwendung durch professionelle Anleger im Sinne der Definition in Artikel 2 Paragraf (31) des Financial Instruments and Exchange Law („FIEL“) herausgegeben oder genehmigt. Jede Beschreibung von Investmentstrategien auf Organismen für gemeinsame Kapitalanlagen im Sinne von Artikel 2 Paragraf (2) Punkt 5 oder Punkt 6 des FIEL wurde nur für qualifizierte institutionelle Anleger gemäß der Definition in Artikel 10 der Cabinet Office Ordinance of Definitions nach Artikel 2 des FIEL genehmigt.
Neuseeland: Dieses Dokument wird in Australien und Neuseeland durch Goldman Sachs Asset Management Australia Pty Ltd ABN 41 006 099 681, AFSL 228948 („GSAMA“) verteilt und ist nur zur Einsicht durch sogenannte Wholesale-Kunden in Australien im Sinne von Abschnitt 761G des Corporations Act 2001 (Cth) und für Kunden bestimmt, die einer oder allen Anlegerkategorien gemäß Abschnitt 3(2) oder Unterabschnitt 5(2CC) des Securities Act 1978 angehören, der Definition eines Wholesale-Kunden im Sinne des Financial Service Providers (Registration and Dispute Resolution) Act 2008 (FSPA) und Financial Advisers Act 2008 (FAA) sowie der Definition eines Wholesale-Anlegers gemäß Paragraf 37, 38, 39 oder 40 von Schedule 1 des neuseeländischen Financial Markets Conduct Act 2013 (FMCA) (zusammen „neuseeländischer Wholesale-Anleger“) entsprechen. GSAMA ist kein eingetragener Finanzdienstleistungserbringer gemäß FSPA. GSAMA hat keine Niederlassung in Neuseeland. In Neuseeland sind das vorliegende Dokument und jeder Zugriff darauf nur für Personen bestimmt, die sich zuvor GSAMA gegenüber als neuseeländischer Wholesale-Anleger legitimiert haben. Das vorliegende Dokument ist nur zur Einsicht durch den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Das vorliegende Dokument darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch GSAMA weder vollständig noch teilweise vervielfältigt oder weitergegeben werden.
Schweiz: Nur für professionelle Investorinnen und Investoren – nicht zur Weitergabe an die Öffentlichkeit. Werbemitteilung. Das vorliegende Dokument wird Ihnen von der Goldman Sachs Asset Management Schweiz GmbH zur Verfügung gestellt. Etwaige vertragliche Beziehungen in der Zukunft werden mit verbundenen Unternehmen der Goldman Sachs Asset Management Schweiz GmbH eingegangen, die ihren Sitz außerhalb der Schweiz haben. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gesetzliche und aufsichtsrechtliche Regelungssysteme außerhalb der Schweiz möglicherweise nicht denselben Schutz im Hinblick auf den vertraulichen Umgang mit Kunden und denselben Datenschutz bieten wie das Schweizer Recht.
Taiwan:Dieses Dokument wurde auf Ihren Wunsch hin ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Es stellt keine Aufforderung in Ländern oder an Personen dar, in denen beziehungsweise denen gegenüber es ungesetzlich wäre, eine solche Aufforderung zu äußern. Nicht alle Dienstleistungen und Produkte sind in Taiwan erhältlich. Die an diesen Tätigkeiten beteiligten Goldman-Sachs-Unternehmen verfügen über keine Lizenzen, Zulassungen oder Registrierungen in Taiwan. Die in diesem Dokument beschriebenen Dienstleistungen dürfen in Taiwan ansässigen Anlegern nur angeboten werden, wenn die Dienstleistungen in und von einem Rechtsgebiet außerhalb von Taiwan aus zur Verfügung gestellt werden.
Großbritannien: In Großbritannien gilt dieses Dokument als Finanzwerbung. Es wurde von der Firma Goldman Sachs Asset Management International genehmigt, die in Großbritannien durch die Financial Conduct Authority zugelassen wurde und von dieser beaufsichtigt wird.
Vertraulichkeit
Dieses Dokument darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Goldman Sachs Asset Management auch nicht teilweise (i) kopiert, fotokopiert oder auf andere Weise oder in anderer Form vervielfältigt oder (ii) an Personen weitergegeben werden, die keine Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren oder Bevollmächtigte des Empfängers sind.